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Rund um das Erbe und Erben kursieren viele Falschinformationen. Die am häufigsten anzutreffenden Fehlern und Mythen nennen wir hier und gehen ihnen auf den Grund. Ein Klick/Tap auf den Fakt-Button zeigt den stattdessen korrekten Fakt.
Mythos 1
Für die einvernehmliche Erbauseinandersetzung ist Teilungsreife erforderlich.
Mythos 9
Ziel einer Erbteilungsklage ist es, den Pfandverkauf oder die Teilungsversteigerung in die Wege zu leiten.
Mythos 16
Text folgt
Wir konnten hier hoffentlich einige Fehlinformationen aus dem Weg räumen. Für einen Fahrplan nach dem Erbfall schauen Sie bitte unter
Wenn Sie Ihren Erbteil anbieten möchten, können Sie das über unser Formular tun. Schnell, sicher und unverbindlich.
Institut für Erbteilung
und Erbauseinandersetzung
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