Sie haben geerbt und möchten Ihren Erbteil verkaufen? Wenn eine Erbengemeinschaft blockiert ist oder Sie schnell Klarheit und Liquidität benötigen, kann der Verkauf des Erbanteils die sinnvollste Lösung sein. Wir zeigen Ihnen transparent, wie Sie Ihren Erbteil rechtssicher verkaufen und langwierige Auseinandersetzungen vermeiden.
Viele Erben unterschätzen, wie lange sich eine Erbauseinandersetzung hinziehen kann. Der Verkauf der Erbschaft bietet eine klare Alternative: planbar, transparent und ohne emotionale Belastung.
Wir begleiten Sie durch den Prozess – von der rechtlichen Einschätzung bis zur notariellen Beurkundung und Auszahlung des Kaufpreises. Profitieren Sie von Erfahrung aus vielen Fällen, in denen Erben ihren Erbteil erfolgreich verkauft haben.
Haben Sie Fragen?
Unsere FAQs beantworten Sie vielleicht. Oder Sie wenden sich einfach an uns.
Haben Sie einen Erbteil geerbt und möchten schnell und sicher darüber verfügen? Auf verkauf-erbteil.de erfahren Sie, wie Sie Ihren Erbanteil verkaufen, statt in langwierige Erbauseinandersetzungen zu geraten. Viele Erben wissen nicht, dass sie ihren Erbanteil an Dritte oder andere Miterben verkaufen können – und damit Sorgen, Streit und zeitaufwändige Prozesse vermeiden. Als Miterbe gehören Ihnen ideelle Anteile am Nachlass – nicht einzelne Vermögensgegenstände. Diese Anteile können Sie gemäß § 2033 BGB verkaufen oder übertragen. Der Verkauf bietet vor allem dann Vorteile, wenn die Erbengemeinschaft blockiert ist, Sie Liquidität benötigen oder den Aufwand einer traditionellen Erbauseinandersetzung vermeiden möchten.
Seit über 20 Jahren sind wir auf Erbteilung und Erbauseinandersetzung spezialisiert. Als erstes Unternehmen in Deutschland haben wir eine Plattform geschaffen, über die Miterben ihre Erbanteile, Vermächtnisse und Pflichtteilsansprüche verkaufen können.
Die Abwicklung erfolgt ausschließlich durch erbrechtlich spezialisierte Volljuristen. Wir haben zahlreiche komplexe Erbfälle erfolgreich gelöst und viele Erbengemeinschaften aufgelöst. Unsere Arbeit wird nicht nur von Privatpersonen geschätzt, sondern auch von Nachlasspflegern, Notaren und Rechtsanwälten empfohlen.
Nutzen Sie einfach unser Formular, um Ihren Erbteil kostenlos und unverbindlich zum Kauf anzubieten.
Unsere Experten prüfen nun rechtlich und wirtschaftlich, ob ein Erbteilskauf in Frage kommt.
Im Falle einer positiven Prüfung schließen wir mit Ihnen einen Vertrag über den Kauf Ihres Erbteils.
Nach Verkauf Ihres Erbanteils und der notariellen Beurkundung erhalten Sie den Kaufpreis.
Im Falle eines Kaufs Ihres Erbteils tragen wir das komplette rechtliche und finanzielle Risiko! Dabei müssen Risiko und Nutzen für uns in einem wirtschaftlichen Verhältnis stehen.
Durch Ihren Erbteilsverkauf sind Sie alle Sorgen los und müssen sich um nichts mehr kümmern.
Die Erstellung dieser Seite rührt aus dem Bedürfnis vieler Erben, sich über Möglichkeiten eines Erbteilsverkaufs (Rechtskauf) zu informieren. Dabei sei vorangestellt, dass der beste Weg hierfür natürlich die anwaltliche Beratung darstellt. Insofern soll und kann diese Seite keine Rechtsberatung darstellen und/oder diese gar ersetzen. Gleichwohl fällt auf, dass viele Fragen mit großer Regelmäßigkeit auftauchen.
Dazu kommen die unendlichen Weiten des Internets, in dem sich bedauerlicher Weise nicht nur Wahrheiten und Fakten verbreiten, sondern auch zahllose Fehlinformationen, welche die meist ohnehin bestehende Unsicherheit der Betroffenen nicht gerade vermindert. Sehr oft ist dabei zu beobachten, dass augenscheinlich seriöse Seiten mehr gefährliches Halbwissen verbreiten als zutreffendes Fachwissen. Diese Seite soll daher als zusätzliche Informationsquelle dienen, welche Fakten darstellt und auch mit immer wieder auftauchenden Mythen rund um die Erbauseinandersetzung aufräumt.
Dabei vermeidet diese Seite bewusst die übermäßige Verwendung von Paragraphen, damit sie für jedermann verständlich bleibt. Die Normen werden ggf. nur ergänzend erwähnt und in Klammern angeführt.
Zudem soll diese Seite einen konkreten Fahrplan darlegen. Diesem Fahrplan liegt ein Fragenschema zugrunde, dessen Verwendung es dem Nutzer ermöglicht, zu ermitteln, welche konkreten Schritte er wann einleiten muss und ob ggf. ein Erbteilsverkauf in Betracht kommt.
Institut für Erbteilung
und Erbauseinandersetzung
Diese Website verwendet Cookies. Bitte lesen Sie unsere Datenschutzerklärung für Details.