Sie haben kein Interesse an langwierigen Auseinandersetzungen? Wenn Sie sich aller Probleme und Sorgen des Erbfalls entledigen möchten, gibt es eine schnelle und sichere Lösung: Sie können Ihren Erbteil verkaufen.
Seit ca. 20 Jahren beschäftigen wir uns als professionelle Institution mit der Erbteilung und Erbauseinandersetzung. Wir betrieben als erste Firma deutschlandweit eine Internetseite, die es Miterben ermöglicht, Ihre Rechte (speziell Ihre Miterbenanteile, aber auch Vermächtnisse und Pflichtteilsansprüche) zu verkaufen. Damit sind wir natürlich auch die sich diesbezüglich am längsten am Markt befindliche Institution.
Die Abwicklung der von uns bearbeiteten Fälle erfolgt ausschließlich durch Volljuristen mit erbrechtlicher Spezialisierung. In diesem Zusammenhang sind wir praktisch bereits mit fast jedem Problem einer Erbauseinandersetzung konfrontiert worden. Zahllose Erbengemeinschaften konnten wir bereits erfolgreich auflösen. Die Zufriedenheit unserer Kunden gibt uns Recht. So wenden sich zwischenzeitlich nicht nur Privatpersonen an uns, sondern auch Nachlasspfleger, Notare und Rechtsanwälte empfehlen unsere Dienste.
Nutzen Sie einfach unser Formular, um Ihren Erbteil kostenlos und unverbindlich zum Kauf anzubieten.
Unsere Experten prüfen nun rechtlich und wirtschaftlich, ob ein Erbteilskauf in Frage kommt.
Im Falle einer positiven Prüfung schließen wir mit Ihnen einen Vertrag über den Kauf Ihres Erbteils.
Nach Verkauf Ihres Erbanteils und der notariellen Beurkundung erhalten Sie den Kaufpreis.
Im Falle eines Kaufs Ihres Erbteils tragen wir das komplette rechtliche und finanzielle Risiko! Dabei müssen Risiko und Nutzen für uns in einem wirtschaftlichen Verhältnis stehen.
Durch Ihren Erbteilsverkauf sind Sie alle Sorgen los und müssen sich um nichts mehr kümmern.
Die Erstellung dieser Seite rührt aus dem Bedürfnis vieler Erben, sich über Möglichkeiten eines Erbteilsverkaufs (Rechtskauf) zu informieren. Dabei sei vorangestellt, dass der beste Weg hierfür natürlich die anwaltliche Beratung darstellt. Insofern soll und kann diese Seite keine Rechtsberatung darstellen und/oder diese gar ersetzen. Gleichwohl fällt auf, dass viele Fragen mit großer Regelmäßigkeit auftauchen.
Dazu kommen die unendlichen Weiten des Internets, in dem sich bedauerlicher Weise nicht nur Wahrheiten und Fakten verbreiten, sondern auch zahllose Fehlinformationen, welche die meist ohnehin bestehende Unsicherheit der Betroffenen nicht gerade vermindert. Sehr oft ist dabei zu beobachten, dass augenscheinlich seriöse Seiten mehr gefährliches Halbwissen verbreiten als zutreffendes Fachwissen. Diese Seite soll daher als zusätzliche Informationsquelle dienen, welche Fakten darstellt und auch mit immer wieder auftauchenden Mythen rund um die Erbauseinandersetzung aufräumt.
Dabei vermeidet diese Seite bewusst die übermäßige Verwendung von Paragraphen, damit sie für jedermann verständlich bleibt. Die Normen werden ggf. nur ergänzend erwähnt und in Klammern angeführt.
Zudem soll diese Seite einen konkreten Fahrplan darlegen. Diesem Fahrplan liegt ein Fragenschema zugrunde, dessen Verwendung es dem Nutzer ermöglicht, zu ermitteln, welche konkreten Schritte er wann einleiten muss und ob ggf. ein Erbteilsverkauf in Betracht kommt.
Institut für Erbteilung
und Erbauseinandersetzung
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